Das branchen-wiki
wissen von a-z

Reisegage

Was ist eine Reisegage?

Eine Reisegage ist eine Vergütung, die Models, Schauspieler, Darsteller oder andere gebuchte Talente für den mit einer Produktion verbundenen Reiseaufwand erhalten können. Sie wird häufig vereinbart, wenn eine Person für einen Dreh, ein Fotoshooting oder eine Veranstaltung außerhalb ihres Wohnortes anreisen muss.

Die Reisegage kann insbesondere die aufgewendete Reisezeit, einen zusätzlichen Reisetag oder die eingeschränkte Verfügbarkeit während der An- und Abreise vergüten. Sie ist nicht automatisch mit der Erstattung von Bahnfahrkarten, Flügen, Kilometern oder Hotelkosten gleichzusetzen.

Welche Leistungen durch eine Reisegage abgedeckt werden, sollte deshalb vor der Buchung eindeutig vereinbart werden.

Was umfasst eine Reisegage?

Der Begriff wird in der Casting-, Model- und Produktionsbranche nicht immer einheitlich verwendet. Je nach Auftrag kann eine Reisegage unter anderem gezahlt werden für:

* die Zeit der An- und Abreise

* einen vollständigen oder anteiligen Reisetag

* die eingeschränkte Verfügbarkeit des Talents

* eine sehr frühe Anreise vor Produktionsbeginn

* eine späte Rückreise nach Drehende

* längere nationale oder internationale Reisen

* eine pauschale Abgeltung des allgemeinen Reiseaufwands

Die Höhe kann als fester Betrag, als prozentualer Anteil der vereinbarten Gage oder anhand der benötigten Reisetage festgelegt werden.

Unterschied zwischen Reisegage und Reisekosten

Reisegage und Reisekosten bezeichnen unterschiedliche Positionen.

Die Reisegage vergütet in erster Linie die aufgewendete Zeit oder den zusätzlichen Aufwand der reisenden Person. Zu den Reisekosten gehören dagegen die tatsächlich entstehenden Ausgaben, beispielsweise:

* Bahn- oder Flugtickets

* Fahrtkosten mit dem eigenen Fahrzeug

* Taxi und öffentlicher Nahverkehr

* Gepäckgebühren

* Hotelübernachtungen

* Parkgebühren

* notwendige Transfers am Produktionsort

Eine Produktion kann sowohl eine Reisegage zahlen als auch die Reisekosten übernehmen. Es ist aber ebenfalls möglich, eine Gesamtpauschale zu vereinbaren. Dann sollte genau festgehalten werden, welche Kosten in dieser Pauschale enthalten sind.

Was ist ein Reisetag?

Ein Reisetag ist ein Tag, der überwiegend für die Anreise zu oder die Rückreise von einer Produktion benötigt wird. An diesem Tag findet möglicherweise kein Dreh und kein Fotoshooting statt. Das gebuchte Talent kann die Zeit dennoch nicht oder nur eingeschränkt für andere Aufträge nutzen.

Deshalb kann für einen Reisetag eine gesonderte Vergütung vereinbart werden. Diese fällt häufig niedriger aus als die vollständige Tagesgage für den eigentlichen Produktionstag. Einheitliche Sätze gibt es jedoch nicht.

Bei kurzen Anreisen am Abend vor einem Auftrag oder einer Rückreise direkt nach Produktionsende kann statt eines vollständigen Reisetages eine pauschale Reisegage vereinbart werden.

Werden Übernachtungen und Verpflegung zusätzlich bezahlt?

Ist eine Übernachtung aufgrund der Entfernung, des Produktionsbeginns oder des Produktionsendes notwendig, wird das Hotel häufig direkt durch den Auftraggeber gebucht und bezahlt. Alternativ können die Kosten nach vorheriger Vereinbarung erstattet werden.

Auch Verpflegung, Tagegeld oder andere Spesen können separat geregelt sein. Eine Reisegage bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten darin enthalten sind.

Vor der Buchung sollte deshalb geklärt werden:

* Wer bucht die Anreise?

* Wer übernimmt Bahn-, Flug- oder Fahrtkosten?

* Wird ein Hotel bereitgestellt?

* Gibt es eine Reisegage oder Reisetagsvergütung?

* Werden Verpflegung und weitere Spesen übernommen?

* Welche Belege müssen eingereicht werden?

* Was gilt bei Verspätungen oder Reiseausfällen?

Wird für die Anreise zu einem Casting eine Reisegage gezahlt?

Für die Teilnahme an einem Casting wird normalerweise nicht automatisch eine Reisegage gezahlt. Auch Fahrt- und Übernachtungskosten werden häufig nur dann übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder in der Castinganfrage genannt wurde.

Viele Auswahlverfahren finden deshalb heute als E-Casting statt. Dadurch können Talente ein Vorstellungsvideo von zu Hause einreichen, ohne für die erste Auswahl anreisen zu müssen.

Bei einem späteren Callback, Live-Casting oder persönlichen Kennenlernen können andere Bedingungen gelten. Die Kostenübernahme sollte auch hier vorab geklärt werden.

Was bedeutet „buchbar ab“?

In Casting- und Jobangeboten findet sich häufig die Formulierung „buchbar ab Berlin“, „buchbar ab Köln“ oder eine vergleichbare Ortsangabe. Damit wird festgelegt, von welchem Ort aus die Anreise kalkuliert oder übernommen wird.

Ist ein Model beispielsweise „buchbar ab Hamburg“, übernimmt der Auftraggeber möglicherweise nur die Kosten ab Hamburg – auch wenn die Person tatsächlich an einem anderen Ort wohnt oder sich dort aufhält.

Teilweise werden gezielt Talente aus der Umgebung des Produktionsortes gesucht. Dadurch lassen sich Reisekosten, Übernachtungen und organisatorischer Aufwand reduzieren. Eine regionale Auswahl ist insbesondere bei kleineren Produktionen oder einem begrenzten Budget üblich.

Wie hoch ist eine Reisegage?

Für die Höhe einer Reisegage gibt es keinen allgemein verbindlichen Einheitssatz. Sie hängt unter anderem ab von:

* Dauer der An- und Abreise

* Anzahl der Reisetage

* Entfernung zum Produktionsort

* nationaler oder internationaler Reise

* vereinbarter Tagesgage

* Art und Umfang der Produktion

* erforderlicher Verfügbarkeit

* Übernahme der tatsächlichen Reisekosten

* individuellen oder tariflichen Vereinbarungen

Bei umfangreichen Film-, Fernseh- oder Werbeproduktionen werden die einzelnen Positionen häufig getrennt ausgewiesen. Eine Kalkulation kann beispielsweise aus Drehgage, Buyout, Reisegage, Reisekosten, Hotel und Spesen bestehen.

Warum ist eine klare Vereinbarung wichtig?

Unklare Formulierungen können zu Missverständnissen darüber führen, welche Kosten übernommen werden und ob die Reisezeit vergütet wird. Deshalb sollten die Konditionen möglichst bereits in der Buchungsbestätigung oder im Vertrag festgehalten werden.

Wichtige Angaben sind:

* Höhe der Reisegage

* Anzahl der vergüteten Reisetage

* Ausgangsort der Reise

* zugelassenes Verkehrsmittel

* Übernahme oder Höchstgrenze der Reisekosten

* Regelung der Hotelbuchung

* Umgang mit zusätzlichen Kosten

* Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten

Eine transparente Trennung zwischen Arbeitsgage, Reisegage und Reisekosten erleichtert sowohl Auftraggebern als auch Talenten die Kalkulation und verhindert spätere Unklarheiten.

→ FAMEONME vermittelt bundesweit passende Models, Schauspieler und Darsteller für Produktionen.

Ähnliche Einträge