Gewerbeschein
Als Gewerbeschein wird umgangssprachlich die Bescheinigung bezeichnet, die nach der Anmeldung eines Gewerbes ausgestellt wird. Wer dauerhaft, selbstständig und mit der Absicht tätig ist, Einnahmen beziehungsweise Gewinne zu erzielen, muss die Tätigkeit grundsätzlich anmelden – sofern sie nicht zu den freien Berufen gehört.
Auch eine nebenberufliche Tätigkeit kann ein Gewerbe sein. Entscheidend ist nicht allein, wie häufig jemand arbeitet oder wie hoch die Einnahmen sind. Maßgeblich sind die konkrete Tätigkeit und die Art, in der sie ausgeübt wird.
Für Models, Schauspieler, Darsteller, Komparsen, Influencer und Creator lässt sich daher nicht pauschal sagen, ob ein Gewerbeschein erforderlich ist. Je nach Auftrag kann die Tätigkeit gewerblich, freiberuflich oder als Beschäftigung über eine Lohnabrechnung eingeordnet werden.
Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?
Eine Gewerbeanmeldung kommt insbesondere infrage, wenn eine Tätigkeit:
* selbstständig ausgeübt wird
* auf eine gewisse Dauer angelegt ist,
* mit der Absicht erfolgt, Einnahmen oder Gewinne zu erzielen,
* nicht ausschließlich der privaten Freizeitgestaltung dient und
* nicht als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird.
Auch ein Nebengewerbe und eine Kleinstgründung können anmeldepflichtig sein. Die verbreitete Annahme, dass bei wenigen Aufträgen oder geringen Einnahmen grundsätzlich kein Gewerbeschein benötigt wird, ist deshalb nicht richtig.
Wer dagegen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses über die Produktion oder einen Abrechnungsdienstleister angemeldet wird, stellt für diesen Einsatz normalerweise keine eigene Rechnung. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden dann unmittelbar über die Lohnabrechnung berücksichtigt.
Brauchen Models einen Gewerbeschein?
Wer selbstständig als Model arbeitet, eigene Rechnungen stellt und regelmäßig Aufträge übernimmt, benötigt häufig eine Gewerbeanmeldung. Dies gilt insbesondere für klassische Werbe-, Foto-, Promotion- und Social-Media-Aufträge.
Wird ein Model für einen einzelnen Auftrag als Arbeitnehmer beschäftigt und über eine Lohnabrechnung vergütet, ist für diesen Einsatz dagegen normalerweise kein eigenes Gewerbe erforderlich.
Entscheidend ist nicht die Berufsbezeichnung „Model“, sondern die tatsächliche Gestaltung der Tätigkeit. Ein Gewerbeschein allein führt außerdem nicht automatisch dazu, dass eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich als selbstständig gilt.
Benötigen Schauspieler einen Gewerbeschein?
Eine selbstständige schauspielerische Tätigkeit kann als künstlerische und damit freiberufliche Tätigkeit eingeordnet werden. Freiberufler melden kein Gewerbe beim Gewerbeamt an, müssen ihre Tätigkeit aber dem Finanzamt mitteilen.
Ob eine konkrete Tätigkeit tatsächlich als freiberuflich anerkannt wird, hängt von ihrem künstlerischen und eigenverantwortlichen Charakter ab. Nicht jede Tätigkeit vor der Kamera ist automatisch freiberufliche Kunst. Bei Werbe-, Promotion- oder anderen überwiegend gewerblich geprägten Aufträgen kann eine andere Einordnung erfolgen.
Übt eine Person sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten aus, kann eine getrennte steuerliche Erfassung erforderlich sein. Im Zweifel sollte die Einordnung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung geklärt werden.
Brauchen Komparsen und Kleindarsteller ein Gewerbe?
Komparsen und Kleindarsteller werden bei Film- und Fernsehproduktionen häufig über eine Lohnabrechnung beschäftigt. In diesem Fall meldet die Produktion oder ein beauftragter Abrechnungsdienstleister die Person für den Einsatz an und führt die erforderlichen Abgaben ab.
Es gibt jedoch auch Produktionen und Auftragsformen, bei denen eine selbstständige Abrechnung vorgesehen ist. Ob diese zulässig und ein Gewerbe erforderlich ist, hängt von den tatsächlichen Bedingungen des Einsatzes ab.
Wichtige Merkmale sind beispielsweise, ob die Person in den Produktionsablauf eingegliedert ist, verbindliche Anweisungen erhält, feste Arbeitszeiten einhalten muss und kein eigenes unternehmerisches Risiko trägt. Die Bezeichnung im Vertrag oder das Vorhandensein eines Gewerbescheins allein entscheidet nicht über den Beschäftigungsstatus.
Benötigen Influencer und Creator einen Gewerbeschein?
Influencer und Creator arbeiten häufig selbstständig und erzielen Einnahmen durch Kooperationen, Werbevideos, Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder die Produktion von Content für Unternehmen. Wird diese Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt, handelt es sich in vielen Fällen um ein Gewerbe.
Das kann auch gelten, wenn die Tätigkeit zunächst nur nebenberuflich betrieben wird oder die Einnahmen noch gering sind. Ob einzelne kreative Leistungen ausnahmsweise freiberuflich einzuordnen sind, hängt vom konkreten Gesamtbild der Tätigkeit ab.
Creator sollten außerdem beachten, dass auch kostenlose Produkte, Reisen oder andere Gegenleistungen steuerlich relevant sein können. Für eine individuelle Beurteilung empfiehlt sich eine fachkundige steuerliche Beratung.
Gewerbeschein und Kleinunternehmerregelung – was ist der Unterschied?
Gewerbeanmeldung und Kleinunternehmerregelung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Die Gewerbeanmeldung betrifft die Frage, ob eine selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden muss. Die Kleinunternehmerregelung betrifft dagegen die Umsatzsteuer.
Auch ein Kleinunternehmer kann daher einen Gewerbeschein benötigen. Umgekehrt können Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen, obwohl sie kein Gewerbe angemeldet haben. Ob die Regelung angewendet werden kann, richtet sich nach den jeweils geltenden Umsatzgrenzen und steuerlichen Voraussetzungen.
„Kleinunternehmer“ ist somit weder eine eigene Rechtsform noch eine Befreiung von der Pflicht, Einnahmen gegenüber dem Finanzamt anzugeben.
Wo bekommt man einen Gewerbeschein?
Das Gewerbe wird beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde angemeldet. Viele Kommunen ermöglichen die Anmeldung inzwischen auch online. Benötigt werden normalerweise persönliche Angaben, eine Beschreibung der Tätigkeit und ein gültiges Ausweisdokument.
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Kommune und liegen häufig ungefähr zwischen 20 und 60 Euro. Nach der Anmeldung werden in der Regel weitere Stellen informiert, darunter das Finanzamt und gegebenenfalls die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Können Minderjährige ein Gewerbe anmelden?
Minderjährige können ein Gewerbe nicht ohne Weiteres selbstständig anmelden und führen. Neben der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter kann für den selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein.
Davon zu unterscheiden ist die Mitwirkung eines minderjährigen Models oder Darstellers an einzelnen Produktionen. Hier können andere arbeits- und jugendschutzrechtliche Voraussetzungen gelten. Eltern sollten deshalb vorab klären, wie der konkrete Auftrag angemeldet und abgerechnet wird.
Gewerbeschein für einen Casting-Auftrag: Was ist zu beachten?
Vor der Annahme eines Auftrags sollte geklärt werden, wie die Gage abgerechnet wird. Erfolgt eine Lohnabrechnung, wird eine Rechnung des Talents normalerweise nicht benötigt. Ist eine selbstständige Abrechnung vereinbart, müssen Tätigkeit, steuerliche Erfassung und Rechnungsstellung dazu passen.
Talente sollten einen Gewerbeschein nicht allein deshalb beantragen, weil ein Auftraggeber danach fragt. Entscheidend ist immer, ob tatsächlich eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen insbesondere das zuständige Gewerbeamt, das Finanzamt oder eine qualifizierte Steuerberatung.