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Gage

Als Gage wird die Vergütung bezeichnet, die eine Person für ihre Mitwirkung an einer künstlerischen, medialen oder werblichen Produktion erhält. Der Begriff wird insbesondere bei Schauspielern, Models, Darstellern, Moderatoren, Musikern, Komparsen und anderen Künstlern verwendet.

Eine Gage kann für einen einzelnen Auftritt, einen Drehtag, ein Fotoshooting, eine Veranstaltung oder einen längeren Produktionszeitraum vereinbart werden. Abhängig von der Beschäftigungsform erfolgt die Auszahlung über eine Lohnabrechnung oder gegen Rechnung.

Die Höhe und Abrechnung sollten vor der verbindlichen Zusage schriftlich geklärt werden.

Wer erhält eine Gage?

Gagen werden in verschiedenen Bereichen der Medien- und Unterhaltungsbranche gezahlt. Dazu gehören unter anderem:

* Film- und Fernsehproduktionen

* Werbefilme und Fotoshootings

* Streaming- und Social-Media-Produktionen

* Theater-, Musical- und Bühnenauftritte

* Moderationen und Veranstaltungen

* Musikvideos und Live-Auftritte

* Komparsen- und Kleindarstellereinsätze

* Creator- und Influencer-Kampagnen

Auch Kandidaten oder Protagonisten eines TV-Formats können eine Vergütung erhalten. Ob und in welcher Höhe eine Gage gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Format und den vereinbarten Teilnahmebedingungen ab.

Wie wird die Höhe einer Gage festgelegt?

Die Höhe einer Gage richtet sich nach dem konkreten Auftrag. Eine allgemein gültige Gagentabelle gibt es für viele Tätigkeitsbereiche nicht.

Zu den wichtigsten Faktoren gehören:

* Art und Umfang der Mitwirkung

* Dauer des Einsatzes

* Erfahrung und Bekanntheit

* Größe und Bedeutung der Rolle

* erforderliche Fähigkeiten

* Vorbereitungs-, Proben- und Reisezeit

* Nacht-, Wochenend- oder Feiertagseinsätze

* vorgesehene Nutzungsrechte

* Reichweite und Dauer einer Werbekampagne

* Exklusivität und mögliche Konkurrenzbeschränkungen

Die Gage sollte immer gemeinsam mit allen zusätzlichen Konditionen betrachtet werden. Ein zunächst hoher Betrag kann beispielsweise umfangreiche Nutzungsrechte, Reisezeiten oder eine langfristige Exklusivität enthalten.

Ist eine Gage brutto oder netto?

Ob eine Gage brutto oder netto vereinbart wurde, muss aus der Buchungsbestätigung, dem Vertrag oder der Ausschreibung hervorgehen. Der Begriff „Gage“ allein beantwortet diese Frage nicht.

Bei einer Beschäftigung über Lohnabrechnung wird üblicherweise eine Bruttogage vereinbart. Von diesem Betrag können – abhängig von der individuellen Beschäftigungsform – Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Ausgezahlt wird anschließend der verbleibende Nettobetrag.

Bei einer selbstständigen Tätigkeit wird die vereinbarte Gage in Rechnung gestellt. Das Honorar ist dadurch jedoch nicht automatisch ein persönlicher Nettogewinn. Selbstständige müssen ihre Einnahmen steuerlich erfassen und daraus unter anderem ihre betrieblichen Ausgaben und gegebenenfalls Steuern finanzieren.

Deshalb lässt sich eine Gage nicht mit einem einzigen allgemeinen Brutto-Netto-Rechner zuverlässig berechnen.

Gage über Lohnabrechnung

Models, Komparsen, Schauspieler und Kleindarsteller können für einzelne Produktionen als Arbeitnehmer beschäftigt und über einen spezialisierten Abrechnungsdienstleister angemeldet werden.

Die Produktion erfasst dafür die erforderlichen persönlichen und steuerlichen Angaben. Nach dem Einsatz erhält die beschäftigte Person eine Lohnabrechnung. Welche Abzüge vorgenommen werden, hängt unter anderem von der Beschäftigungsart und den individuellen Voraussetzungen ab.

Bei einer echten Beschäftigung gelten grundsätzlich die arbeitsrechtlichen Vorgaben. Dazu kann auch der gesetzliche Mindestlohn gehören. Für tatsächlich selbstständig ausgeführte Aufträge gilt der gesetzliche Mindestlohn dagegen nicht automatisch.

Gage gegen Rechnung

Wer einen Auftrag selbstständig ausführt, kann die vereinbarte Gage gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Dafür muss die selbstständige Tätigkeit steuerlich korrekt erfasst sein. Je nach Tätigkeit kann außerdem eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.

Auf der Rechnung müssen die gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten sein. Ob zusätzlich Umsatzsteuer ausgewiesen wird, hängt unter anderem davon ab, ob die Kleinunternehmerregelung angewendet wird.

Ein vorhandener Gewerbeschein allein entscheidet nicht darüber, ob eine Person tatsächlich selbstständig tätig ist. Maßgeblich sind immer die konkreten Arbeitsbedingungen.

Müssen Gagen versteuert werden?

Gagen sind grundsätzlich steuerlich relevante Einnahmen. Wie sie versteuert werden, richtet sich danach, ob die Auszahlung über eine Lohnabrechnung oder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt.

Bei einer Lohnabrechnung werden mögliche Abgaben unmittelbar berücksichtigt. Selbstständige erfassen ihre Einnahmen und Ausgaben im Rahmen ihrer Buchführung beziehungsweise Steuererklärung selbst.

Auch geringe oder nur gelegentlich erzielte Gagen sind nicht automatisch steuerfrei. Ob am Ende tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt von der persönlichen Gesamtsituation ab.

Was ist der Unterschied zwischen Gage und Buy-out?

Die Gage vergütet zunächst die eigentliche Leistung – beispielsweise die Mitwirkung an einem Drehtag oder Fotoshooting.

Ein Buy-out vergütet dagegen die vereinbarten Nutzungsrechte an den entstandenen Foto-, Video- oder Tonaufnahmen. Bei Werbeproduktionen wird normalerweise festgelegt, in welchen Medien, Ländern und Zeiträumen die Aufnahmen verwendet werden dürfen.

Gage und Buy-out können getrennt ausgewiesen oder in einem Gesamtbetrag zusammengefasst werden. Wichtig ist, dass der Umfang der Nutzungsrechte vor der Zusage klar erkennbar ist.

Was bedeuten Tagesgage und Halbtagesgage?

Eine Tagesgage ist die für einen vereinbarten Drehtag oder Produktionstag festgelegte Vergütung. Eine Halbtagesgage gilt für einen entsprechend kürzeren Einsatz.

Wie viele Stunden ein ganzer oder halber Tag umfasst, ist nicht branchenübergreifend einheitlich geregelt. Die konkrete Einsatzdauer sollte deshalb in der Buchungsbestätigung stehen.

Auch der Umgang mit Überstunden, Wartezeiten, Pausen, Reisezeiten und möglichen Zuschlägen sollte vorab vereinbart werden. Eine Tagesgage ist nicht automatisch eine unbegrenzte Pauschale für jede Einsatzdauer.

Gagen für Models, Komparsen und Darsteller

Die Gagenhöhe unterscheidet sich je nach Einsatzbereich deutlich.

Bei Models spielen neben der Arbeitszeit insbesondere Nutzungsrechte, Kampagnenumfang und Exklusivität eine Rolle. Komparsengagen orientieren sich häufig stärker an der Einsatzzeit und möglichen Zuschlägen. Bei Schauspielern und Darstellern werden außerdem Rollenumfang, Drehtage, Erfahrung und Verwertung der Produktion berücksichtigt.

Zusätzliche Vergütungen können beispielsweise für eigene Fahrzeuge, besondere Fähigkeiten, Nachtarbeit, Anproben oder kurzfristige Verlängerungen vereinbart werden.

Erhalten Kandidaten und Protagonisten eine Gage?

Bei Quizshows, Reality-Formaten, Dokumentationen und anderen TV-Produktionen gelten unterschiedliche Modelle. Einige Kandidaten erhalten eine Aufwandsentschädigung oder Gage, andere nehmen ausschließlich wegen einer Gewinnchance oder aus persönlichem Interesse teil.

Auch Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung können je nach Produktion übernommen, pauschal vergütet oder selbst getragen werden. Maßgeblich sind immer die konkreten Teilnahmebedingungen.

Vor einer Zusage sollten deshalb Gage, Aufwandsentschädigung, mögliche Gewinne, Reisekosten und Nutzungsrechte getrennt betrachtet werden.

Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

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