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Digitaler Zwilling

Ein digitaler Zwilling ist ein mithilfe künstlicher Intelligenz erstelltes virtuelles Abbild einer realen Person. Im Model-, Casting- und Werbebereich kann damit beispielsweise ein Model oder Darsteller digital dargestellt und in neu erzeugte Bilder, Videos oder virtuelle Szenen integriert werden.

Dabei geht es nicht nur um einen Avatar, der einer Person ähnlich sieht. Ein echter digitaler Zwilling bildet charakteristische Merkmale wie Gesicht, Körper, Bewegungen, Mimik oder Stimme einer konkreten Person nach. Je nach Technologie können anschließend neue Inhalte entstehen, ohne dass das Model für jede Aufnahme erneut vor der Kamera stehen muss.

Diese Entwicklung eröffnet neue Möglichkeiten für Werbung und Contentproduktion. Gleichzeitig berührt sie zentrale Fragen zu Einwilligung, Persönlichkeitsrechten, Vergütung und Kontrolle über die eigene digitale Identität.

Wie entsteht ein digitaler Zwilling?

Für die Erstellung werden Bild-, Video-, Körper- oder Sprachdaten der betreffenden Person erfasst. Das kann durch professionelle Foto- und Videoaufnahmen, 3D-Scans, Bewegungsaufzeichnungen oder bereits vorhandenes Material erfolgen.

Ein KI-System analysiert dabei unter anderem:

* Gesichtszüge und Proportionen

* Körperform und Körperhaltung

* Mimik und Bewegungsabläufe

* Haut, Haare und weitere äußere Merkmale

* Stimme und Sprechweise

* typische Gestik und Ausdrucksformen

Aus diesen Daten wird ein digitales Modell erstellt. Dieses kann je nach technischer Ausführung in Bildern erscheinen, animiert werden, sprechen oder mit virtueller Kleidung und Produkten kombiniert werden.

Wird zusätzlich die Stimme einer Person digital nachgebildet, spricht man von Voice Cloning.

Wo werden digitale Zwillinge eingesetzt?

Digitale Abbilder realer Models und Darsteller können für unterschiedliche Medien und Produktionsformen verwendet werden:

* Werbekampagnen

* E-Commerce und virtuelle Anproben

* Social-Media-Content

* Social Ads

* Produktvisualisierungen

* Moodboards und Storyboards

* virtuelle Showrooms

* Games und interaktive Anwendungen

* Film- und Streamingproduktionen

* mehrsprachige Kampagnen

* digitale Events und Präsentationen

In frühen Produktionsphasen können digitale Zwillinge zunächst intern eingesetzt werden, um Motive, Kleidung oder Kampagnenideen zu visualisieren. Werden die erzeugten Inhalte veröffentlicht oder werblich genutzt, müssen die entsprechenden Rechte eindeutig geklärt sein.

Unterschied zwischen digitalem Zwilling und KI-Model

Ein vollständig synthetisches KI-Model kann frei erfunden sein und muss keine reale Person als direktes Vorbild haben. Gesicht, Körper und Identität werden künstlich erzeugt.

Ein digitaler Zwilling basiert dagegen auf einem konkreten Menschen. Dadurch ist das virtuelle Abbild unmittelbar mit der Identität, dem Aussehen und möglicherweise auch der Stimme dieser Person verbunden.

Genau diese Verbindung macht die Rechtevereinbarung besonders wichtig. Ein digitaler Zwilling darf nicht wie ein beliebig verfügbares digitales Objekt behandelt werden.

Welche Rechte müssen vereinbart werden?

Eine klassische Zustimmung zu einem Fotoshooting reicht nicht automatisch aus, um aus den Aufnahmen einen digitalen Zwilling zu erstellen. Auch allgemeine Bildrechte oder ein übliches Model Release sollten nicht pauschal als Erlaubnis zur KI-Nutzung verstanden werden.

Die Erstellung und Nutzung des digitalen Abbilds sollte ausdrücklich und möglichst detailliert vereinbart werden. Wichtige Punkte sind:

* Zweck der Datenerfassung

* Art des digitalen Modells

* verwendete Bild-, Video-, Körper- und Sprachdaten

* erlaubte Medien und Plattformen

* Nutzungsdauer und Nutzungsgebiet

* erlaubte Produkte, Marken und Branchen

* Verwendung für Werbung oder interne Entwürfe

* Erstellung neuer Motive und Bewegungen

* Veränderung von Gesicht, Körper oder Stimme

* Kombination mit anderen Personen und Inhalten

* Weitergabe an Kunden, Plattformen oder Dienstleister

* Speicherung, Sicherung und Löschung der Daten

* Einsatz zum Training weiterer KI-Systeme

* Vergütung und mögliche Folgevergütungen

* Regelungen nach Beendigung der Zusammenarbeit

Besonders kritisch ist die Frage, ob aus dem digitalen Zwilling unbegrenzt neue Inhalte erstellt werden dürfen. Models und Darsteller sollten nachvollziehen können, in welchen Zusammenhängen ihr Abbild erscheint und welche Aussagen, Handlungen oder Produkte ihnen digital zugeordnet werden.

Kontrolle über die digitale Identität

Ein digitaler Zwilling kann theoretisch über viele Jahre und für zahlreiche Produktionen eingesetzt werden. Dadurch besteht das Risiko, dass das virtuelle Abbild in Zusammenhängen verwendet wird, denen die reale Person nie zugestimmt hätte.

Problematisch können beispielsweise sein:

* politische oder gesellschaftlich sensible Inhalte

* Werbung für nicht vereinbarte Produkte

* Nacktheit oder sexualisierte Darstellungen

* Veränderungen von Körper oder Gesicht

* diskriminierende oder rufschädigende Szenen

* künstlich erzeugte Aussagen

* Weitergabe des Datensatzes an Dritte

* Nutzung nach Ablauf der ursprünglichen Kampagne

Deshalb sollten Models und Darsteller möglichst konkrete Zustimmungs-, Kontroll- und Freigaberechte erhalten. Auch Auftraggeber profitieren von klaren Vereinbarungen, weil sie rechtliche und reputative Risiken reduzieren.

Vergütung eines digitalen Zwillings

Für digitale Zwillinge gibt es bislang kein einheitliches Vergütungsmodell. Die Bezahlung sollte den Umfang und den wirtschaftlichen Wert der erlaubten Nutzung berücksichtigen.

Denkbar sind unter anderem:

* Gage für Aufnahme oder Scan

* Vergütung für die Erstellung des digitalen Modells

* Lizenzgebühr für eine bestimmte Kampagne

* zeitlich begrenzte Nutzungsvergütung

* Vergütung pro veröffentlichtem Motiv oder Video

* zusätzliche Bezahlung für neue Medien oder Länder

* Folgevergütung bei erneuter Nutzung

* Vergütung für die Verwendung zum KI-Training

Ein pauschales Buyout mit unbegrenzter Nutzung kann für die betroffene Person besonders weitreichend sein. Je mehr Inhalte ohne erneute Mitwirkung erzeugt werden können, desto wichtiger sind klare Grenzen und eine angemessene Vergütung.

Casting und Auswahl für digitale Zwillinge

Auch bei KI-Produktionen bleibt die Auswahl realer Menschen relevant. Marken können gezielt Models, Schauspieler oder authentische Persönlichkeiten casten, deren Aussehen und Ausstrahlung zur gewünschten Zielgruppe passen.

Beim Casting sollten neben dem Rollenprofil auch folgende Punkte geklärt werden:

* Soll nur eine einzelne Kampagne entstehen?

* Wird ein vollständiger digitaler Zwilling erstellt?

* Welche Daten werden dafür benötigt?

* Wer erhält Zugriff auf das Modell?

* Dürfen neue Inhalte ohne erneute Aufnahme entstehen?

* Ist vor jeder Veröffentlichung eine Freigabe vorgesehen?

* Wie werden Nutzung und Vergütung dokumentiert?

Transparenz sollte bereits bei der Castinganfrage beginnen. Talente müssen erkennen können, ob sie für klassische Aufnahmen oder für die Erstellung eines dauerhaft nutzbaren digitalen Abbilds gesucht werden.

Kennzeichnung und verantwortungsvoller Einsatz

Je nach Ausgestaltung und Verwendung können für KI-generierte oder manipulierte Inhalte gesetzliche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten. Insbesondere wenn ein digitaler Zwilling täuschend echt erscheint, sollte für das Publikum erkennbar bleiben, dass Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden.

Digitale Zwillinge können Produktionen effizienter und vielseitiger machen. Verantwortbar sind sie jedoch nur, wenn die reale Person informiert zustimmt, die Nutzung kontrollierbar bleibt und angemessen vergütet wird.

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