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Darsteller-Vertrag

Ein Darsteller-Vertrag wird zwischen einem Produzenten und einem Darsteller (Schauspieler oder Model) geschlossen. Der Inhalt dieses Vertrags wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von den Vertragspartnern autonom ausgehandelt. Von seiner Funktion her ähnelt ein Darsteller-Vertrag einem Arbeitsvertrag, in dem Rechte und Pflichten des Angestellten festgelegt sind. Aber ein Darsteller-Vertrag bezieht sich auf ein Projekt und ist naturgemäß befristet.

Aus dem Darsteller-Vertrag gehen der Umfang und die Gegenstände der Darbietung hervor. Zu den gesetzlich festgeschriebenen Rechten der Darsteller gehören die Leistungsschutzrechte. Hiermit soll die Urheberschaft geschützt werden. Dem Produzenten wird das Recht zur Verwertung der vom Darsteller erbrachten Leistung eingeräumt. Damit wird es diesem ermöglicht, den Film zu vervielfältigen, zu vermarkten und zu vertreiben.

Diese Verwertungsrechte sind eingeschränkt, wenn die Verwertung des Films in die Persönlichkeitsrechte des Darstellers eingreift. Wenn der Produzent die Aufnahmen zu Werbezwecken verwenden möchte, ist die Zustimmung des Darstellers erforderlich. Gleiches gilt, wenn der Film in der Muttersprache des Darstellers synchronisiert werden soll. Falls ein Doppelgänger des Darstellers eingesetzt werden soll, muss dies im Darsteller-Vertrag geregelt werden.

Üblicherweise werden Schauspieler entsprechend der Anzahl der Drehtage vergütet. Dabei werden im Darsteller-Vertragpauschale Honorare vereinbart, mit denen eine bestimmte Drehdauer entlohnt wird. Falls mehr Drehtage erforderlich sind, als im Vertrag festgelegt, wird nach dem geltenden Drehtagesatz angerechnet. Werden weniger Drehtage benötigt als im Darsteller-Vertrag geregelt, ist der Pauschalbetrag trotzdem an den Darsteller zu zahlen. Falls der Produzent nicht in der Lage ist, das laut Darsteller-Vertrag gültige Honorar auszuzahlen, kann die Vergütung zurückgestellt werden. Dabei ist aber die gesetzliche Lohnuntergrenze zu beachten.

Üblicherweise ist im Darsteller-Vertrag geregelt, dass der Darsteller seine Leistungen exklusiv für den Produzenten erbringt. Diese Exklusivität kann unter Umständen vor dem Drehbeginn und nach dem Abschluss des Drehs gelten. Falls der Darsteller bereits in langfristige Produktionen eingebunden ist, kann dies bei der Abfassung des Vertrags einvernehmlich berücksichtigt werden.

Im Darsteller-Vertrag werden zudem die Möglichkeiten festgelegt, Rechte an Dritte zu übertragen. Unterzeichnet wird der Vertrag vom Darsteller, vom Produzenten und gegebenenfalls von der beteiligten Agentur.

International bestehen in der Filmbranche erhebliche Unterschiede bezüglich der rechtlichen Bedingungen. Somit variiert der Rahmen für die wechselseitig auszuhandelnden Vertragsgegenstände.

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