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Künstlersozialkasse

Wer selbstständig und freiberuflich tätig ist, fällt durch das Raster der gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung ist möglich, geht aber mit enormen Kosten einher. Alternativ gibt es die private Krankenversicherung und die private Rentenversicherung, die aber ebenfalls mit hohen Prämien eher für gut verdienende Selbstständige geeignet sind. In allen anderen Fällen und kreativen freien Berufen ist die Künstlersozialkasse der Weg ins Sozialversicherungssystem.

Was ist die Künstlersozialkasse? Eine Definition

Die Künstlersozialkasse wurde im Jahr 1982 gegründet und ist keine Versicherung im klassischen Sinne. Vielmehr handelt es sich um ein Sozialsystem, von dem Künstler und Freischaffende durch einen Zuschuss zur Sozialversicherung profitieren. In Berufen mit hohen Einkommensschwankungen ist die klassische PKV keine Lösung, da die Beiträge in einkommensschwachen Monaten nicht zuverlässig gezahlt werden. Die Künstlersozialkasse ist praktisch ein Zugang zum sozialen Versicherungssystem und übernimmt in Höhe der Arbeitgeberbeiträge einen Anteil der Kosten. Es handelt sich hierbei um einen Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung.

Die Leistungen und der Zweck der Künstlersozialkasse

Die primäre Leistung basiert auf der Integration von Künstlern, Selbstständigen und Freiberuflern im sozialen System. Die Höhe der monatlichen Beiträge zur Künstlersozialkasse sind einkommensabhängig, wodurch Niedrigverdiener auch niedrige Beiträge zahlen. 50% der monatlichen Kosten werden wie im Arbeitnehmerverhältnis von der Künstlersozialkasse getragen. Damit zahlt der eigentliche Versicherungsnehmer nur anteilig und kann sich auch bei starken Einkommensschwankungen eine soziale Absicherung leisten. In den Prämien zur Künstlersozialkasse sind die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung enthalten. Der Abschluss kann bei einer beliebigen Versicherungsgesellschaft erfolgen. Die Künstlersozialkasse soll soziale Risiken mindern und eine Möglichkeit schaffen, auch mit geringem Verdienst umfassend abgesichert zu sein. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung, in der man die Leistungen nicht frei wählen kann. Wer sich für eine Künstlerabsicherung entscheidet, kann zum Beispiel nicht für eine Aussetzung der Rentenversicherungsprämien sorgen. Vielmehr sind alle integrierten Leistungen in der Prämie berücksichtigt und werden zur Hälfte vom Künstlersozialkassenmitglied und zur anderen Hälfte von der Künstlersozialkasse getragen.

Wer ist die Zielgruppe?

Zur Zielgruppe zählen alle Freiberufler und Selbstständige, Künstler, Models und freien Berufe mit einem unregelmäßigen oder generell niedrigen Einkommen. Durch die 50% Bezuschussung über die Künstlersozialkasse spart man eigene Aufwendungen zu Beiträgen und ist dabei vollständig abgesichert. In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht bei Krankenkassen und Pflegeversicherungen. Benachteiligt sind Künstler, die die hohen Beiträge nicht zahlen und dadurch in die Schuldenfalle geraten können. Im Gegensatz zu Krankenversicherungen und Pflegekassen richtet sich der Beitrag in der Künstlersozialkasse nach dem regulären Einkommen. Bei einer privaten Krankenversicherung zahlt ein Selbstständiger Geringverdiener den gleichen Beitrag wie ein Freiberufler, der monatlich 3000 Euro Einnahmen generiert. Die Zielgruppe sind daher alle Menschen, die durch ihren freien Beruf durchs soziale Raster fallen und sich Versicherungen nicht leisten könnten.

Selbstständige und Freiberufler im Sozialversicherungssystem

Die Beitrittsvoraussetzungen sind einfach erfüllbar. Als freier Beruf wird die Tätigkeit als Model eingestuft, wodurch die Zuständigkeit der Künstlersozialkasse gegeben ist. Dabei ist wichtig, dass der überwiegende Teil der Einkünfte aus einer künstlerischen oder in den Voraussetzungen definierten Tätigkeit erzielt wird. Das geringste jährliche Einkommen darf 3900 Euro nicht unterschreiten, damit die Künstlersozialkasse als Zugang zum Sozialversicherungssystem einspringt.

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