Buyout
Ein Buyout (auch Buy-out) bezeichnet die vertraglich vereinbarte Übertragung von Nutzungsrechten an Bild- oder Videoaufnahmen – zeitlich, räumlich und inhaltlich genau definiert.
Was bedeutet das für Auftraggeber?
Wer Models oder Darsteller für Foto- oder Videoproduktionen bucht, erwirbt damit nicht automatisch unbegrenzte Rechte an den entstandenen Aufnahmen. Neben der Gage für die Leistung muss auch die Nutzung separat vergütet werden. Diese Nutzungsrechte werden in der Medienbranche als Buyout bezeichnet.
Umfang eines Buyouts
* Zeitraum: z. B. 3 Jahre
* Medienkanäle: z. B. TV, Social Media, Onlinewerbung
* Region: z. B. nur Deutschland oder weltweit
Beispiel:
Ein Buyout für 3 Jahre, deutschlandweit, für Online- und TV-Werbung bedeutet: Plakatwerbung oder internationale Nutzung wären ohne Erweiterung unzulässig.
Die genaue Vereinbarung wird zwischen Auftraggeber und Model- oder Castingagentur verhandelt. Eine Verlängerung oder Erweiterung der Rechte ist jederzeit möglich – so können erfolgreiche Kampagnen länger genutzt werden, ohne neues Material produzieren zu müssen.
Einhaltung der Buyout-Regelung
Die Überwachung der vereinbarten Nutzung liegt in der Regel bei der Agentur. Wird Material ohne gültiges Buyout kommerziell genutzt, kann dies zu Nachforderungen und rechtlichen Schritten führen. Für Models und Darsteller ist dies ein wichtiger Grund, mit einer professionellen Agentur zusammenzuarbeiten.