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Buyout

Dass man keine fremden Bilder für die eigene Werbung nutzen darf, ist mittlerweile fast jedem bekannt. Dass das gleiche aber auch für speziell angefertigte (Werbe-) Aufnahmen gilt, ist grade für Einsteiger in der Medienbranche neu.

Dabei haben auch Models und Darsteller das Recht an ihrem eigenen Bild inne. Das bedeutet: wer einen Auftrag für einen Werbedreh annimmt, gibt nicht gleichzeitig unbegrenzte Rechte an den entstandenen Aufnahmen frei. Neben der Dienstleistung selbst muss der Auftraggeber auch die Rechte an dem entstandenen Material erwerben. In der Medienbranche bezeichnet man diese Rechte als Buyout (oder Buy-out).

Wie werden Buyouts verkauft?

Die Buyouts werden immer für bestimmte Zwecke und einen bestimmten Zeitraum verkauft. Die Überschreitung des Zeitraumes oder der vereinbarten Nutzung zählt als Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.

Ein Buyout kann zum Beispiel für einen Zeitraum von drei Jahren für deutschlandweite Online- und TV-Werbung erworben werden. In diesem Fall wäre Plakatwerbung verboten. Welche Beschränkungen genau gelten, wird zwischen dem Auftraggeber und der Model oder Casting Agentur ausgehandelt.

Der Zeitraum und die Art der Nutzungsrechte können auch nachträglich erweitert werden. So hat der Auftraggeber die Möglichkeit, gut funktionierende Werbematerialien effektiv über einen langen Zeitraum zu nutzen, ohne neue Aufnahmen anfertigen lassen zu müssen.

Wer überwacht die Einhaltung der Buyouts?

Die Aufgabe, die vereinbarte Nutzung der Bildrechte zu überwachen, liegt bei der Model Agentur. Das ist ein weiterer Grund für ein Model, mit und über eine Agentur zu arbeiten. Werden Aufnahmen ohne die entsprechenden Rechte kommerziell genutzt, können dem Model oder dem Darsteller nennenswerte Gagen entgehen.

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