01.07.2007: Kennen Sie die Künstlersozialkasse?

Casting-News: Kennen Sie die Künstlersozialkasse?

Selbständigen Künstlern und Publizisten bietet die Künstlersozialkasse sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Wie Arbeitnehmer/innen zahlen sie nur die Hälfte der Versicherungsbeiträge, die andere Hälfte trägt die Künstlersozialkasse.

Die Künstlersozialkasse (KSK), häufig als Synonym für die Künstlersozialversicherung (KSV) benutzt, ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Genau genommen ist die KSK lediglich als Einrichtung für die Versicherungsveranlagung und Beitragserhebung zuständig. Sie gilt als besondere Abteilung, die in die Unfallkasse des Bundes eingegliedert ist. Ihr Sitz ist in Wilhelmshaven.

Die KSV stellt ein europaweit einzigartiges Modell dar, in dem Künstler und Publizisten, Verwerter – Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Künstler und Publizisten gegen Entgelt in Anspruch nehmen – und der Bund gemeinsam die Verantwortung für den sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der Mitglieder tragen.

Grundlage für diese Einrichtung ist das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), das eine Versicherungspflicht für die selbständigen Künstler und Publizisten vorsieht. Alle vom KSVG erfassten Künstler und Publizisten nehmen unter den Freiberuflern eine Sonderstellung ein, weil sie lediglich wie Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung aufzubringen haben, denn die andere Hälfte wird von den zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten (30%) und vom Bund (20%) gezahlt.

Weil der Staat mit der KSV alle selbstständig erwerbsmäßig tätigen Künstler und Publizisten fördert, muss dies auch als sozial- und kulturpolitische Leistung anerkannt werden.

Verständlicherweise ist die Mitgliedschaft in der KSV sehr begehrt, weshalb die Annahme eines Aufnahmeantrags von klaren Bedingungen abhängig ist, etwa ein Mindesteinkommen aus regelmäßiger erwerbsmäßiger selbstständiger Tätigkeit. Grundsätzlich entscheidet die KSK darüber, ob jemand als selbstständiger Künstler oder Publizist einzustufen ist.

Es mag kurios erscheinen, dass ein Nacktmodell, das im künstlerischen Bereich tätig ist, die Aufnahmekriterien in die KSV erfüllt, während Tätowierer nicht als Künstler gelten und als Mitglieder abgelehnt werden. (Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.02.2007)

Ende 2006 zählte die Kasse 150.000 Versicherte, davon etwa die Hälfte bildende Künstler, der andere Teil Musiker, Schauspieler und Publizisten.


Zahlen:
Der Abgabesatz für das Jahr 2007 beträgt 5,1 Prozent.

Mindestbeitrag zu Rentenversicherung : 32,40 €
Höchstbetrag: 522,38€(West) 452,73€ (Ost)

Mindestbeitrag zur Krankenversicherung: 33,28€
Höchstbetrag 290,34€

Mindestbeitrag zu Pflegeversicherung: 3,47 bzw. 4,49 ohne Kinder
Höchstbetrag: 30,28 bzw. 39,19 ohne Kinder


Weitere Informationen
Weitere Informationen und den Fragebogen, anhand dessen die Künstlersozialkasse Ihre Aufnahme überprüft, erhalten Sie bei:
Künstlersozialkasse
Götkerstrasse 14
26384 Wilhelmshaven
Telefon: 04421-7543-9 (Vermittlung)

Sprechzeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 9.00 bis 15.00 Uhr. Alle Infos im Internet unter www.kuenstlersozialkasse.de


Linktipp zum Thema:
Das Forum zur Künstlersozialkasse, Künstlersozialabgabe und Künstlersozialversicherung


Autor: Andreas Canisius
Foto: Zlatko Kostic - Fotolia.com

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